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Stalking (engl. „Nachstellung“) ist das beabsichtigte, vorsätzliche
und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person gegen deren Willen.

 

Stalking ist strafbar!

Seit 31.03.2007 ist § 238 „Nachstellung“  Bestandteil des Strafgesetzbuches.


Typische Formen der Belästigung u.a.

  • Telefonanrufe, SMS, E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten
  • Herumtreiben in der Nähe, z.B. bei der Wohnung, am Arbeitsplatz
  • Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen, Nötigungen
  • Kontaktaufnahme über Dritte
  • Verfolgen mit dem Auto
  • Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, etc.



Stalker…

  • sind Wiederholungstäter.
  • wollen wahrgenommen werden.
  • sind leicht zu kränken.
  • sind ausdauernd.
  • verspüren Liebe und das Bedürfnisse nach Nähe, aber auch Wut, Hass und Rachgelüste.
  • denken, dass ihre Handlungen angemessen sind.



(Quelle: Ratgeber der Landeshauptstadt Magdeburg, Amt für Gleichstellungsfragen: „Halt – bei häuslicher Gewalt und Stalking!“)

Zusätzliche Informationen