Stalking (engl. „Nachstellung“) ist das beabsichtigte, vorsätzliche
und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person gegen deren Willen.
Stalking ist strafbar!
Seit 31.03.2007 ist § 238 „Nachstellung“ Bestandteil des Strafgesetzbuches.
Typische Formen der Belästigung u.a.
- Telefonanrufe, SMS, E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten
- Herumtreiben in der Nähe, z.B. bei der Wohnung, am Arbeitsplatz
- Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen, Nötigungen
- Kontaktaufnahme über Dritte
- Verfolgen mit dem Auto
- Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, etc.
Stalker…
- sind Wiederholungstäter.
- wollen wahrgenommen werden.
- sind leicht zu kränken.
- sind ausdauernd.
- verspüren Liebe und das Bedürfnisse nach Nähe, aber auch Wut, Hass und Rachgelüste.
- denken, dass ihre Handlungen angemessen sind.
(Quelle: Ratgeber der Landeshauptstadt Magdeburg, Amt für Gleichstellungsfragen: „Halt – bei häuslicher Gewalt und Stalking!“)